Warum sind Foto-Metadaten sexy?
Mehr Wert mit Metadaten
Leseprobe aus digit! Heft 2017-6
Im Internet sind IPTC-Metadaten ein wichtiges Mittel, um die Urheberschaft an einem Foto zu belegen und die rechtmäßige Verwendung des Fotos zu regeln.
Im Frühjahr 2017 hat Google die Bildersuche entscheidend verändert. Ein Benutzer kann jetzt innerhalb der Google-Anwendung Bilder auch in hoher Auslösung anschauen und direkt innerhalb der Google-Suchmaschine downloaden, teilen oder versenden. Ein Besuch der Webseite, auf der die Bilddatei gehostet wird, erübrigt sich, weshalb viele Bildanbieter einen dramatischen Rückgang des Traffics auf ihren Websites verzeichnen.
Wie auf Google reagieren?
digit-2017-06-leseprobe-metadaten.pdf
Die neue Google Bildersuche
Drei Weisen, wie Fotografen darauf reagieren können
Jeder, der Fotos online stellt, muss angesichts der neuen Google Bildersuche damit rechnen, dass alle auf seiner Webseite gegebenen Hinweise zu Inhalt, Autorenschaft und rechtmäßigem Gebrauch der Bilddateien ungelesen bleiben. Seine Fotos drohen als »verwaiste Objekte« international vogelfrei zu gelten, sofern nicht die isolierte Bilddatei selbst die rechtlich relevanten Auskünfte zu Urheberschaft und Lizenzbedingungen in sich trägt.
Die übergriffige Google-Bildersuche setzt neue Fakten, gegen die Fotografen auf drei Weisen gegensteuern können:
Sie können erstens alle Bilder vor dem Zugriff der Suchmaschine verbergen. Das mindert allerdings die Online-Sichtbarkeit ihrer Webpräsenz und kommt damit einer Selbstbestrafung gleich.
Zweites können sie alle Bilder auf Pixelebene mit einem Brandzeichen wie Logo, Webadresse oder Fotografennamen verunzieren. Das mag für Social-Media-Kanäle der Königsweg sein, für eine professionelle Verwendung als Portfolio-, Portrait-, Produkt-, Presse- und PR-Foto etc. sind solche Bilddateien dadurch jedoch entwertet.
Drittens und vor allem müssen Fotografen sich wieder angewöhnen, alle Bilder sorgfältig mit Metadaten wie Bildautor, Bildtitel, Bildbeschreibung, Kontaktdaten und Lizenzbestimmung zu betexten, sodass die Urheberschaft einer Bilddatei auch über alle Framing- und Embedding-Tücken der neuen Google-Suche hinweg kenntlich bleibt.
Foto-Metadaten Exif und IPTC
Metadaten sind Daten zur Beschreibung anderer Daten.
Foto-Metadaten sind standardisierte Zusatzinformationen zu Fotos, die in Textform im Header der Bilddatei gespeichert werden. Das sind zum einen die zahlreichen versteckten technischen Parameter, die Kamera und Smartphone automatisch in jedes Foto einschreiben, wie Aufnahmedatum, Brennweite, Blende, Belichtungszeit und Kameramodell. Auch die geografischen Koordinaten des Aufnahmeorts und in der Kamera hinterlegte Copyright-Informationen können automatisch als sogenannte Exif-Daten (Exchangeable Image File Format) in die Bilddatei geschrieben werden.
Zum anderen gibt es IPTC-Daten (International Press Telecommunications Council). Das ist ein vom Weltverband der Nachrichtenagenturen und Zeitungen entwickelter Standard für bildbeschreibende Informationen. Die IPTC-Textfelder dienen im Unterschied zu den eher technischen Exif-Informationen dazu, den Inhalt des Bildes zu beschreiben und seine rechtmäßige Verwendung zu regeln. Dazu zählen Angaben wie Bildtitel, Bildbeschreibung, Aufnahmeort, Fotograf, Urheberrechtsinhaber, Kontaktdaten, Lizenzbestimmungen und Schlüsselwörter.
Einige IPTC- und Exif-Datenfelder überschneiden sich, zum Beispiel die Felder für Copyright und Aufnahmedatum. Diese werden von Bildbearbeitungsprogrammen entsprechend gepaart.
Fünf wichtige IPTC-Metadaten
»Caption« und »Title« sowie »Copyright«, »Credit« und »Creator«
Im Unterschied zu Exif-Informationen füllen sich die IPTC-Datenfelder nicht von alleine, sondern diese Texte müssen absichtlich und mit Aufwand an Verstandeskraft und Zeit in den Header einer Bilddatei eingepflegt werden.
Von den zahlreichen IPTC-Datenfeldern sind vier wesentlich und sollten in jedem Fall sorgfältig ausgefüllt werden, bevor der Fotograf eine Bilddatei aus der Hand gibt. Die auch »4C« genannten Felder – »Copyright«, »Credit«, »Creator« und »Caption« – enthalten die wichtigsten Daten für die Beschreibung und die Urheberschaft eines Fotos.
Zusätzlich sollte man in das IPTC-Datenfeld »Title« eine kurze, für die Veröffentlichung bestimmte Benennung des Bildinhalts setzen, denn diese Bildüberschrift wird von vielen Webanwendungen automatisch ausgelesen und dargestellt.
Das IPTC-Datenfeld »Caption« (zu deutsch: Bildbeschreibung, Bildlegende, Bildunterschrift) enthält die wichtigsten Angaben zu einem bestimmten Foto. Der Text soll den Bildinhalt beschreiben, präzise sein und für die Veröffentlichung geeignet sein.
Eine Hilfe bei der Formulierung einer guten Bildunterschrift geben die Grundfragen des Journalismus: Was sieht man auf dem Bild? Wann wurde das Foto aufgenommen? Wer ist abgebildet? Wo wurde das Foto aufgenommen? Weshalb wurde das Foto aufgenommen? Die Bildlegende kann zusätzliche Sachverhalte mitteilen, die das Geschehen auf dem Bild erschließen. Auch das Storyboard zu einem Shooting kann Pate stehen bei der Ausarbeitung der Bildunterschrift.
Das IPTC-Feld »Caption« wird von Online-Redaktionssystemen wie zum Beispiel WordPress automatisch ausgelesen und auf einer Webseite als Bildunterschrift in der Nähe des Bildes angezeigt. Daher sollte man dieses Feld nicht nur für eine Bildunterschrift nutzen, sondern zusätzlich den Fotografen und den Rechteinhaber nennen.
Lesetipp: Andreas Mann – Fotometadaten
https://andreasmann.net/foto-metadaten-exif-und-iptc-bilder-richtig-beschriften/
Software für IPTC-Daten
XnView, IrfanView, Adobe Photoshop und Lightroom
Das Werkzeug, um IPTC-Daten zu schreiben, ist in jeder Bildbearbeitungs-Software enthalten.
Zum Beispiel können Fotoamateure und Webredaktionen für den gelegentlichen Gebrauch mit den bewährten kostenlosen Programmen IrfanView und XnView alle Metadaten in Bilddateien angezeigen, auslesen und bearbeiten.
In Adobe Photoshop Elements lassen sich die Felder für die IPTC-Daten im Menu »Datei/Dateiinformationen« befüllen. Adobe Lightroom bietet in seinem Bibliotheks-Modul unter dem Reiter »Metadaten« vielfältige Möglichkeiten, IPTC- und EXIF-Daten professionell zu bewirtschaften.
Julianne Kost: Adding Copyright and Contact Information to Photographs in Lightroom (Youtube, ca 2 Min.)
Und diverse Bildbearbeitungs-Apps erlauben die mobile Bearbeitung der IPTC-Daten, sodass auch Smartphone-Aufnahmen korrekt mit Urhebervermerk und Bildbeschreibung gepostet werden können.
Workflow und Bildverwendung
ITPC-Daten vorbereiten und automatisieren
Bequemlichkeit und mangelnde Übung im Texten mag Bildautoren davon abhalten, ihre Fotos mit den notwendigen IPTC-Metadaten anzureichern. Da Textarbeit immer zeitraubend ist und Sorgfalt erfordert, sollte man pragmatisch vorgehen.
Als Vorarbeit notiert man unabhängig von jeder Bildbearbeitung in einer schlichten Textdatei übersichtlich die grundlegenden Einträge für die wichtigsten IPTC-Metadaten-Felder.
Sofern ein Fotograf nicht mit Agenturen zusammenarbeitet, kann er zwecks Vereinfachung die drei IPTC-Felder »Creator«, »Copyright« und »Credit« einheitlich füllen mit seinem Namen, einer Kontaktinformation wie E-Mail-Adresse oder Telefonnummer und dem Copyright-Status, zum Beispiel mit »©2017 Andreas Mann look@andreasmann.net alle Rechte vorbehalten«. Auch das IPTC-Feld »Caption« kann er provisorisch mit dem gleichen Standardeintrag füllen und die inhaltliche Bildunterschrift zu einem späteren Zeitpunkt ergänzen.
Dieser elementare IPTC-Standardtext stellt die Urheberschaft klar und erleichtert den Kontakt zum Rechteinhaber. Das ist der Dreh- und Angelpunkt, um in der Onlinewelt mit einem Foto geschäftsmäßig umgehen zu können.
Die vorbereiteten Texte müssen anschließend in die Bilddateien kopiert werden. Einzelbilder, etwa für einen Fotowettbewerb, kann man mit Copy & Paste aufrüsten. Bildserien kann jede bessere Fotosoftware im Batchmodus bearbeiten.
Elegant und nachhaltig wird diese Bildaufwertung, wenn das Bildbearbeitungsprogramm die IPTC-Texte als Vorlage speichert und sie fortan bei jedem Import neuer Bilder automatisch in alle Fotos einschreibt. Für Adobe Lightroom zum Beispiel lassen sich reichlich Anleitungen googeln, die den Umgang mit IPTC-Daten im Modul Bibliothek beschreiben. Bei weniger verbreiteten Programmen hilft der Blick in deren Handbuch.
Die Eingabe von Metadaten und ihre Speicherung in der Fotodatei an den Beginn des Workflows zu legen, bevor die eigentliche Bildbearbeitung startet, ist nicht nur praktisch, sondern auch sinnvoll, denn diese Einträge werden dadurch nicht unabsichtlich mit zurückgesetzt, wenn man die Bildbearbeitung zurücksetzt.
Bei gewöhnlichen Fotoaufträgen, bei denen nur eine Menge Fotodateien an den Kunden übergeben werden, genügt es, die Fotos wie oben beschrieben mit einem einheitlichen IPTC-Standardtext aufzuwerten.
Fotos, die online veröffentlicht werden sollen, zum Beispiel auf Firmenwebsites, brauchen neben dem Basistext eine individuelle Bildbeschreibung, denn das IPTC-Feld »Caption« wird von modernen Webredaktionssystemen automatisch ausgelesen und als Bildunterschrift zum Foto ausgegeben. Die Bildbeschreibung kann auch der Suchmaschinen-Optimierung dienen, zum Beispiel Schlüsselwörter enthalten, und wie immer nennt sie den Fotografen.
Bilder für den Presseraum einer Website sind ein Sonderfall. Jedes für die Pressearbeit bereitgestellte Foto muss in seinem IPTC-Feld »Caption« zusätzlich zur druckfähigen Bildlegende auch eine ausdrückliche Klarstellung enthalten, in welchem Zusammenhang dieses Foto verwendet werden darf.
Solche Regieanweisungen sind wichtig, denn Pressefotos werden in der Regel als große Bilddateien in guter Qualität offen zum Download angeboten und ihr Missbrauch muss untersagt werden, um zum Beispiel die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten zu wahren. Ein Standardeintrag für alle Fälle könnte so lauten: »Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: Bild: Andreas Mann / Fotoinfo.de«
Fazit: Goldgrube Metadaten
Sorge des Bildnutzers: Darf ich das Foto verwenden?
Für Berufsfotografen sind IPTC-Metadaten ein wichtiges Mittel, um die Urheberschaft an einem Foto zu belegen und die rechtmäßige Verwendung des Fotos zu regeln. IPTC-Metadaten erhöhen die Chance, als Urheber eines im Internet zugänglichen Fotos erkannt zu werden, für den potentiellen Bildverwender leicht erreichbar zu sein – und gegebenenfalls aus Bilderdieben Kunden zu machen.
Lesetipp: Bildrechte und Lizenzen
Bildrechte-Checkliste zum freien Download
Fotografieren – Editieren – Publizieren
Bildrechte prüfen in den drei Handlungsebenen der Pressearbeit
»Die Bildrechte-Checkliste für Ihre praktische Arbeit mit Fotografien können Sie kostenfrei als PDF herunterladen. Die Bildrechte-Checkliste dient auch dazu, kritische Stellen Ihres Handelns aufzufinden, so dass Sie bei Zweifeln gezielt die notwendigen zusätzlichen Informationen oder Rechtsrat einholen können.«
http://nordbild.com/bildrechte-check
Digitales Bildrechte-Management
»Unternehmen, die Bilder an Multiplikatoren weitergeben – z.B. in Pressemitteilungen – können über das digitale Bildrechtemanagement ihre Nutzungsbestimmungen für Bilder adressatengerecht einbinden.«
http://nordbild.com/digital-rights-management
Lesetipp: IPTC-Daten bei FACEBOOK
FACEBOOK darf IPTC-Daten nicht mehr löschen
Mit dem rechtskräftigen Urteil vom 9.2.2016 (Az.: 308 O 48/15) hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass Facebook die IPTC-Daten nicht mehr aus den Fotos, die auf Facebook hochgeladen und dort veröffentlicht werden sollen, löschen oder verändern darf.
In den IPTC-Daten, einem internationalen Standard zur Beschriftung digitaler Dateien, vermerkt der Fotograf seine Urheberschaft, die Kontaktdaten und die Bildbeschreibung. Diese Daten sind unerlässlich, um den Urheber und Nutzungsrechteinhaber des Fotos eindeutig identifizieren zu können und um die Fotos mittels Volltextsuche im Internet wiederzufinden. Ebenso ist die digitale Beschriftung ein wichtiges Instrument, um Bilder zu beschreiben, die abgebildeten Personen, Orte und Sachen zu benennen und missbräuchliche Verwendung – auch in einem anderen Sinnzusammenhang – zu vermeiden.
Dies sieht der Gesetzgeber ebenso und hat unmissverständlich in § 95c des Urheberrechtsgesetzes vermerkt: »Von Rechtsinhabern stammende Informationen für die Rechtewahrnehmung dürfen nicht entfernt oder verändert werden…«. Daran hat sich Facebook auch nach Aufforderung durch FREELENS nicht gehalten und begründete sein rechtswidriges Vorgehen u.a. mit dem Datenschutz.
Der Schutz der Urheber war nicht das vordringliche Ziel von Facebook. Denn mit der Entfernung der Informationen aus den digitalen Bildern durch Facebook entstehen quasi verwaiste Werke – niemand weiß mehr, wer die Rechte an den Fotos hält. Dies stellt eine grobe Missachtung der Autoren und ihrer verbrieften Rechte dar.
Dieses Vorgehen von Facebook ist leider typisch für viele Plattformen, die mit dem »User-generated content« ihr Geschäftsmodell gefunden haben, aber auch für viele Zeitungsverlage, die immer noch nicht den Fotografen als Autoren nennen oder die IPTC-Informationen der Urheber aus den Fotos löschen.
Textquelle: FREELENS-Pressemeldung vom 2016-11-17
FREELENS e.V., gegründet 1995, ist mit über 2.400 Mitgliedern der größte Berufsverband für Fotojournalisten und Fotografen in Deutschland.
FREELENS e.V.
Steinhöft 5
20459 Hamburg
https://freelens.com
Keine Metadaten aus fremden Fotos löschen!
Metadaten mit XnView und XnView MP löschen
Wer Metadaten aus fremden Fotos löscht, verletzt damit das Urheberrecht. Sollte es tatsächlich einmal wichtig sein, alle Exif- und IPTC-Daten aus (eigenen) Fotos zu löschen, bevor man diese aus der Hand gibt, kann man diese Aufgabe mit der altbewährten Freeware XnNView erledigen, entweder für jedes Foto einzeln oder gleich für einen ganzen Stapel. Die erweiterte Version von XnView für alle Plattformen, XnView MP, bietet keine bequeme Möglichkeit, IPTC-Daten zu bearbeiten, das Auslesen der Metadaten jedoch geht hier sehr bequem und übersichtlich.
- XnView
https://www.xnview.com/de/xnview/ - XnView MP
https://www.xnview.com/de/xnviewmp