Pressearbeit – PR-Arbeit mit Online-Reichweite Früher richtete sich die Pressearbeit nur an Journalisten, heute auch an alle, die Online-Publisher sind. Pressematerialien werden heute nicht nur für den Journalisten hergestellt, sondern wenden sich gleich an eine viel weitere Öffentlichkeit. Deshalb bereitet man Pressematerial heute so auf, dass es gleich für den Rest der Welt geeignet ist. RSS, E-Mail und Internet-Links stehen Journalisten und allen anderen Interessierten zur Verfügung.
Monatliche Archive: Februar 2020
E-Mail-Management: #ZeroInbox Die eigene Redaktions-Mailbox sichtet man mehrmals am Tag und sortiert bei dieser Gelegenheit zügig alle E-Mails mit Blick auf ihre spätere Verwendung. E-Mails lassen sich mit Filterregeln automatisch vorsortieren – zumindest bei Web.de und Googlemail.
Pressefotos zum freien Download anbieten Eine Pressemitteilung hat heute kaum Chancen, in einer Zeitschrift oder in einem Online-Magazin berücksichtigt zu werden, wenn dazu kein brauchbares Bildmaterial zum Download angeboten wird. Pressemeldungen hingegen, die attraktives Bildmaterial mitliefern, werden redaktionell eher berücksichtigt. Redaktionen, die ständig unter großem Zeitdruck arbeiten, sind dankbar für schnell verfügbare Illustrationen. Wer eine Auswahl an Bildern anbietet, sowohl im Hochformat wie im Querformat, und auch das Beschneiden des Bildformates erlaubt, erleichtert die Layout-Arbeit der Redaktionen.
Regelmäßigkeit und Ausdauer! Wer Twitter im geschäftlichen Umfeld, insbesondere im lokalen Online-Marketing, nutzt, sollte wissen: Nicht die Anzahl der Follower ist entscheidend, sondern die Anzahl der täglichen Zugriffe auf den Twitter-Kanal.
Erste Schritte: Statische Website basteln Die Linkliste führt zu Diensten und Tutorials, die Webdesign-Neulinge bei ihren ersten Schritte unterstüzen.
Impressumspflicht und rechtssichere Websites Die Pflicht zu einer rechtskonformen Anbieterkennung auf Websites, in geschäftlichen E-Mails und auf Social Media Kanälen ist eine reguläre Einnahmequelle für Rechtsanwälte, entweder in ihrer Funktion als Berater oder in ihrer Funktion als Rechtsvertreter abmahnfreudiger Konkurrenten.