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Digital-Nachlass

Digitaler Nachlass
Als »Digitaler Nachlass« werden Accounts und Daten im Internet bezeichnet, die nach dem Tode des Benutzers weiter bestehen bleiben. Ein Plan, wie mit der eigenen digitalen Hinterlassenschaften rechtlich umgegangen werden soll, hilft nicht nur den potentiellen Hinterbliebenen, sondern auch dem Vollmachtgeber selbst beim Überblick über die persönliche Datenschleppe.

Checkliste digitaler Nachlass

Der kurze Weg vom Datenspeicher zum Datenfriedhof

Als Online-Redakteur und Blogger hat man beim Übergang in den Ruhestand unzählige Accounts im Web zu entsorgen. Damit man dabei nicht aus Versehen den Zugang zu Webruinen verspielt, geht man am besten planmäßig vor: Man löscht zunächst seine Nutzerkonten und Kommentare auf fremden Websites und Social-Media-Plattformen. Dann stößt man die überflüssig gewordenen eigenen Blogs und Webportale ab. Zum guten Schluss schließt man E-Mail-Accounts und verkauft Domaininhaberschaften oder kündigt sie leise.

Lumendatabase.org
Die Lumen-Datenbank sammelt und analysiert Rechtsbeschwerden und Anträge auf Entfernung von Online-Materialien und hilft Internetnutzern, ihre Rechte zu kennen und das Gesetz zu verstehen.
https://www.lumendatabase.org


Hindernislauf zur Kündigung

2019-01-11 Hier spricht der »Company Data Protection Officer«

»Sehr geehrter Herr Born,
wir bestätigen den Erhalt ihrer Anfrage und werden so schnell wie möglich, Ihren Wunsch entsprechen. Zuvor sind wir aber verpflichtet Ihre Identität und Berechtigung zweifelsfrei festzustellen zu können. Wir ersuchen Sie um die Zusendung eines geeigneten Nachweises, dass Sie berechtigt alle Daten von Frau Ulla Schmitz bzw. Redaktion[at]fotoinfo.de zu löschen.
Mit freundlichen Grüßen
Company Data Protection Officer«

Meine Antwort an den Datenschutzoffizier:

»Lieber Company Data Protection Officer,
der Name ›Hans-Christian Born‹ ist seit mehr als 40 Jahren mein Alias. Ich verwendete in der Photoszene oft dieses männliche Pseudonym, weil Frau dort ja meistens auf Mansplaining trifft.
›Hans-Christian Born‹ ist nicht in meinem Personalausweis als mein Künstlername eingetragen, daher kann ich keinen amtlichen Nachweis für seine (Nicht-) Existenz erbringen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmitz aka Hans-Christian Born «


Logbuch: Testaccounts löschen

Die Datenschleppe von Produkttests kappen

Der Eintritt in eine Plattform ist immer leicht, die Kündigung eines Accounts hingegen ist in der Regel ein zeitraubendes Geschäft: Zunächst sucht man auf der Website vergeblich nach dem Löschen-Button, stochert ergebnislos in den FAQs und AGBs nach den Modalitäten für eine Kündigung und schreibt schließlich entnervt eine E-Mail an den Support, sofern ein solcher vom Dienstleister angeboten wird.

Besonders zeitraubend ist der Huddel mit uralten Yahoo- und Flickr-Accounts. Da wird der eine oder andere mit ins Grab genommen … denn mit Sterbeurkunde ist es dann ein leichtes Spiel (für die Erben), einen toten Account löschen zu lassen. ;-)

AccountKiller
AccountKiller liefert Anweisungen, um ein Konto auf den populärsten Websites zu entfernen, einschließlich Skype, Facebook, Windows Live, Hotmail / Live, Twitter, MSN / Messenger, Google und viele mehr.
https://www.accountkiller.com/de/

justdelete.me
Ein Verzeichnis mit direkten Links, um Konten von Online-Diensten zu löschen.
https://backgroundchecks.org/justdeleteme/

Einfach Google fragen!
Die drei Suchwörter »NamedesOninedienstes delete account« (oder Ähnliches wie etwa »XYZ Mitgliedschaft löschen«, »XYZ Konto löschen« etc.) bringen oft schon die aktuelle Antwort.
Beispiel:
https://www.google.com/search?client=firefox-b&q=xing+account+l%C3%B6schen


WordPress.com-Blogs

WordPress.com-Blogs können mit einem Mausklick auf privat gesetzt werden und sind damit vor Blicken der Öffentlichkeit und vor dem Zugriff der Suchmaschinen-Roboter geschützt. Damit kann man einen attraktiven Blognamen solange parken, bis sich ein neuer Nutzer gefunden hat.
Das Löschen eines WordPress.com-Blogs führt dazu, dass dieser Blogname nicht mehr zur Verfügung steht.
Getrennt vom WordPress.com-Blog ist der WordPress-Benutzer zu löschen. (Das geht inzwischen, früher konnte man einen Benutzernamen nicht löschen! 2019-01-03)


Web.de-Konten von Verstorbenen

Können die Erben auf das WEB.DE Konto zugreifen?

Das E-Mail-Postfach eines verstorbenen Nutzers ist Teil der Erbmasse. Erbberechtigte haben dementsprechend die Möglichkeit, den Account weiterzuführen, auf Inhalte zuzugreifen oder das Nutzerkonto zu löschen.

Um Zugang zum WEB.DE Postfach des Verstorbenen zu erlangen, muss der Erbberechtigte den Erbschein vorlegen und sich ausweisen. Der Zugriff auf das Postfach des verstorbenen Nutzers muss zudem mit einem handschriftlich unterschriebenen Schriftstück beantragt werden.

Web.de-Konto deaktivieren
Der Nutzung einer E-Mail-Adresse liegt ein Vertrag zwischen dem Verstorbenen und WEB.DE zu Grunde. Diese Vertragsbeziehung ist grundsätzlich auch vererblich. Sprich, ein E-Mail-Postfach kann von den Erben weitergeführt, deaktiviert oder von ihnen gelöscht werden. Soll das Postfach des Verstorbenen deaktiviert werden, so muss der Erbberechtigte den Erbschein vorlegen und sich ausweisen.

Soll ein kostenpflichtiger Nutzungsvertrag beendet werden, dann ist die Sterbekunde als Nachweis ausreichend, damit auf die Hinterbliebenen keine weiteren Kosten mehr zukommen.

Web.de-Konto löschen
Will der Erbe einen WEB.DE Account löschen, muss er sich vorerst mit dem Erbschein legitimiert haben. Ist dies geschehen, erhält der Erbe im nächsten Schritt ein Einmalpasswort mit dem der Zugriff auf das WEB.DE Postfach ermöglicht wird. Als Erbe besteht nun die Möglichkeit das Postfach zu löschen.

Text: Web.de Pressemeldung
https://newsroom.web.de/2016/11/22/digitaler-nachlass/</


digital.danach

Das Portal zum Thema digitales Sterben und Erben wird von Sabine Landes und Dennis Schmolk betrieben. Hier finden Leser Informationen rund um digitalen Nachlass, Checklisten zur Vorsorge und für Hinterbliebene, Beiträge zu aktuellen Debatten der Trauerkultur und einen ersten Überblick zu Tod und Trauer im Internet.
https://digital-danach.de

Dennis Schmolk auf Selfpublisherbibel.de: Checkliste
Warum sich Autoren und Selfpublisher Gedanken über ihren digitalen Nachlass machen sollten
http://www.selfpublisherbibel.de/checkliste-warum-sich-autoren-und-selfpublisher-gedanken-ueber-ihren-digitalen-nachlass-machen-sollten

Carl Dohmann: Das Selfie lebt weiter, FAZ 21.01.2017
»… rechtlich befindet sich der digitale Nachlassverwalter im Zwiespalt zwischen Erbrecht und Fernmeldegeheimnis.«
»Um Komplikationen zu vermeiden, sollte man eine Vertrauensperson zum digitalen Nachlassverwalter bestimmen. In einer Vollmacht ist dann festzulegen, dass diese Person für Daten, Computer, Tablets und E-Books verantwortlich ist. Mit dem Nachlassverwalter kann der Nutzer klären, wie er mit den Daten nach dem Tod umgehen soll, etwa welche sensiblen Inhalte oder ganze Konten er bei welchen Anbietern zu löschen hat. Die Vollmacht muss mit Datum versehen, unterschrieben und ›über den Tod hinaus‹ gültig sein.«
http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/hessen/was-tun-mit-dem-digitalen-nachlass-14773149.html


Computermagazin c’t: Digitaler Nachlass
Wer seinen Nachlass regeln will, sollte Online-Accounts bei verschiedenen Diensten, E-Mail-Konten, das Handy oder auch den Zugang zum Computer den Erben zugänglich machen. Wie man sein digitales Vermächtnis regelt und Dateien für die Nachwelt sichert, erklärt das Computermagazin c’t in seiner Ausgabe 2017-08.
https://www.heise-gruppe.de/presse/Nach-dem-letzten-Logout-3672168.html